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Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
§
1 Geltungsbereich
Die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
meine Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden (nachstehend Käufer
genannt), sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist.
1. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern werden nur
dann und insoweit
Vertragsbestandteil als
meinerseits ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Das
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn meinerseits die
Lieferung an den Käufer in Kenntnis der AGB des Käufers vorbehaltlos
ausgeführt wird. Die AGB gelten in der jeweiligen Fassung auch für künftige
Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit dem
selben Käufer, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf die AGB
hingewiesen werden muss.
2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf oder
Lieferung beweglicher Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von
mir selbst hergestellt
oder von Zulieferern eingekauft
wird.
3. Sofern durch diese AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen, gelten
im Übrigen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
§
2 Vertrag
1. Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer
Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in
elektronischer Form - überlassen
haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt entweder durch
schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch Auslieferung der Ware
an den Käufer.
3. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Wird eine derartige
Vereinbarung nicht getroffen, gilt generell eine Lieferfrist von 2
Wochen ab Annahme des Angebotes.
4. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, soweit wir unsererseits den Liefergegenstand
nicht erhalten. Unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Käufer
unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des
Liefergegenstandes informieren und - wenn wir zurücktreten wollen -
dass Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Wir werden dem Käufer im
Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten, sofern eine derartige Gegenleistung bereits erfolgte.
In den übrigen Fällen haften wir
bei Verzögerung der Lieferung oder Unmöglichkeit der Lieferung nur in
den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
unsererseits oder eines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere
Haftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle
der vorstehenden Absätze wird unsere Haftung wegen Verzögerung der
Lieferung oder Unmöglichkeit der Lieferung auf Schadenersatz und auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 Prozent des Wertes der
Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit
der Leistung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen
gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe auf den Käufer
über. Beim Versendungskauf
geht jedoch die Gefahr des zufälligen
Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr
bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den
Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Annahme steht es gleich,
wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Kommt der Käufer in
Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungshandlung oder verzögert
sich unsere Lieferung aus anderen, durch den Käufer zu vertretenden Gründen,
so sind wir berechtigt, vom Käufer pauschalisierten Schadenersatz in Höhe
von 10 Prozent des Lieferwertes zu verlangen. Wir sind im Einzelnen
berechtigt, höheren Schaden geltend zu machen, sofern ein solcher
entstanden und von uns nachgewiesen ist. Der Käufer ist berechtigt, den
Nachweis zu erbringen, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden als der vorstehende Pauschalbetrag entstanden ist.
§
3 Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Alle im Katalog oder in
einem Anhang zum Katalog genannten Preise sind unverbindliche Großhandelsabgabepreise
in Euro, ohne Mehrwertsteuer, ab Lager,
ausschließlich Verpackungskosten.
Sofern im Einzelfall nichts anderes Schriftliches vereinbart wurde,
gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Großhandelsabgabepreise
zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
2. Bei Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab unserem
Lager und die Kosten einer eventuell vom Käufer gewünschten
Transportversicherung.
Auf Kleinlieferungen, unter einem
Bestellwert von 50,00 €, hat der Käufer keinen Anspruch. Abweichende
Vereinbarungen können schriftlich getroffen werden.
3. Die Zahlung des Kaufpreises ist im vollen Umfang bei Lieferung bzw.
bei Abnahme fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung
unsererseits 14 Tage nach
dem Fälligkeitstag in Verzug,
soweit er nicht bezahlt hat. Im Fall des Vorhandensein von Mängeln
steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die
Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht
offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung zu.
In einem solchen Fall ist der Käufer
nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im
angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen
Kosten der Nacherfüllung steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche
und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer fällige
Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem
angemessenen Verhältnis zu dem Wert, der mit Mängel behafteten
Lieferung steht. Im Übrigen stehen dem Käufer Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten ist. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass
unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Käufers gefährdet wird (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder von laufenden Vollstreckungen gegen Käufer),
so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung
und ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§
4 Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt
unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer gegen den Käufer
aus dem Kaufvertrag und aus der laufenden Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche.
2. Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu bearbeiten oder
mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die
Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung (im Folgenden
"Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand
"verarbeitet") erfolgt für den Käufer. Der aus einer
Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware"
bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für uns mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns
gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe
des Anteiles zu, der sich aus dem Verhältnis des
Wertes des bearbeiteten
Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum
Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an
der Neuware erwirbt, sind wir und
der Käufer uns darüber einig, dass der Käufer uns Miteigentum an der
Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes
zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der
Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung
gegen den Abnehmer
mit allen Nebenrechten
sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen
bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen.
Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages der dem den von uns
in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns
abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
4. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der vorbenannten
abgetretenen Forderung befugt. Der Käufer wird die auf die abgetretene
Forderung geleistete
Zahlung bis zur Höhe der
gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Wechselprozess oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung
oder drohende Zahlungsunfähigkeit der Käufers sind wir berechtigt, die
Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem können wir
nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die
Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten
sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber
dem Kunden verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
hat der Käufer die uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den
Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen
und die erforderlichen Unterlagen
auszuhändigen.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Auftraggeber
einen Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung
ist
nur Wiederverkäufern im
ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet,
dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer
erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer zu vereinbaren, dass erst mit
dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen,
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat
der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.
§
5 Gewährleistung und Haftung
1. Bei Beanstandungen wegen Mängel
jeglicher Art (zum Beispiel Sach- und Rechtsmängel, Falschlieferung,
Mengenabweichung, Fehler zugesicherter Eigenschaften)
gelten als Rechte des Käufers die
gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes
bestimmt ist.
2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die
Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über
die Beschaffenheit der Ware
gelten die aus dem Katalog ersichtlichen Abbildungen und
Produktbeschreibungen.
3. Sollte keine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen worden
sein, gelten die gesetzlichen Regelungen für das Vorliegen oder
Nichtvorliegen eines Mangels
(insbesondere § 334 Absatz 1 Satz
2 und 3 BGB).
4. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer seiner
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB
nachgekommen ist. Als unverzüglich
im Sinn der vorbenannten
gesetzlichen Bestimmung gilt eine Anzeige, welche vom Käufer innerhalb
einer Woche erfolgt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
der Anzeige, wobei die Anzeige schriftlich an uns zu erfolgen hat.
Vorstehendes (unverzügliche Anzeige, Frist der Unverzüglichkeit und
Schriftform) gelten auch bei Vorliegen des § 377 Absatz 3 HGB.
5. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung
(Neulieferung) steht im jeden Fall uns zu. Die Nachbesserung gilt jedoch
nach dem erfolglosen
ersten Versuch als fehlgeschlagen.
Schlägt die Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung)
fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder - wenn nicht
eine Bauleistung Gegenstand
der Mängelhaftung - nach seiner
Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 Absatz 1 BGB
(Rücktrittsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
§ 6 Weitere Haftung
1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies trifft auch für das Handeln
eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen zu. Im Übrigen
haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Regelungen des
vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche
(insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz
statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund),
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht, soweit wir einen Mangel
arglistig verschwiegen haben.
2. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7 Verjährung
1. Die Verjährungsfrist für
Ansprüche aus Rechte wegen Mängel der Lieferung/Leistung - gleich aus
welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht
in den Fällen des § 438 Absatz 1
Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Absatz 1 Nr.
2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch
des Unternehmens). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen
unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
2. Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche
Schadenersatzansprüche des Käufers, die mit dem Mangel in Zusammenhang
stehen - unabhängig
von Rechtsgrundlage des
Anspruches. Soweit Schadenersatz jeder Art des Käufers besteht, die mit
einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist
des Absatz 1, Satz 1.
3. Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 und Absatz 2 gelten mit
folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes
oder bei arglistigen Verschweigen eines Mangels.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem
nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
Gesundheit oder Freiheit,
bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei grobfahrlässigen Pflichtverletzungen oder
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Übergabe
bzw. wenn vereinbart mit der Abnahme. Es gelten hier die Bestimmungen
nach § 2, Ziff. 5.
5. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, bleiben die
gesetzlichen Bestimmung über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung,
die Hemmung und den
Neubeginn von Fristen unberührt.
§
8 AGB ausschließlich für Verbraucher
1. Vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
gelten auch für Verbraucher, sofern nicht nachstehend gesonderte
Regelungen getroffen werden bzw. die AGB
Bestimmungen enthalten, welche für Verbraucher nach den gesetzlichen
Regelungen nicht abdingbar sind. In diesem Fall gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
2. Bei Fernabsatzverträgen nach § 312 b BGB oder bei Verträgen,
welche durch elektronischen Geschäftsverkehr zustande kommen (312 e
BGB), gilt für Verbraucher
nachstehende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
1.
Widerrufsrecht
Sie können die erhaltene Ware
innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen,
durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht
vor Eingang der Ware beim Empfänger; bei wiederkehrender Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten, gemäß § 312 c
Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, bei Verträgen
im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 e Absatz 1 Satz 1 BGB jedoch
nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Absatz 1 Satz 1
BGB i. V. m. mit § 3 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware
(z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen
in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt
die Rücksendung auf unsere Kosten. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen
hat zu erfolgen an: RB Handelsvertretungen, Am Goldkindstein 2, 09496
Marienberg oder das
Rücknahmeverlangen per Telefax
unter der Nummer 03735/266899 bzw. per E-Mail an info@rbhandel.de.
2.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzungen (zum
Beispiel
Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, kann Wertersatz
verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie
die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens,
für uns mit deren Empfang.
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