Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle meine Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden (nachstehend Käufer genannt), sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
1. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Käufern werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil als meinerseits ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn meinerseits die Lieferung an den Käufer in Kenntnis der AGB des Käufers vorbehaltlos ausgeführt wird. Die AGB gelten in der jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen mit dem selben Käufer, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf die AGB hingewiesen werden muss.
2. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf oder Lieferung beweglicher Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware von mir selbst hergestellt
oder von Zulieferern eingekauft wird.
3. Sofern durch diese AGB nicht abgeändert oder ausgeschlossen, gelten im Übrigen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Vertrag
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung
oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer.
3. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart. Wird eine derartige Vereinbarung nicht getroffen, gilt generell eine Lieferfrist von 2 Wochen ab Annahme des Angebotes.
4. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und - wenn wir zurücktreten wollen - dass Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Wir werden dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten, sofern eine derartige Gegenleistung bereits erfolgte. In den übrigen Fällen haften wir bei Verzögerung der Lieferung oder Unmöglichkeit der Lieferung nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle der vorstehenden Absätze wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Lieferung oder Unmöglichkeit der Lieferung auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 Prozent des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf
geht jedoch die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Annahme steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, durch den Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, vom Käufer pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Lieferwertes zu verlangen. Wir sind im Einzelnen berechtigt, höheren Schaden geltend zu machen, sofern ein solcher entstanden und von uns nachgewiesen ist. Der Käufer ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der vorstehende Pauschalbetrag entstanden ist.

§ 3 Preis- und Zahlungsbedingungen
1. Alle im Katalog oder in einem Anhang zum Katalog genannten Preise sind unverbindliche Großhandelsabgabepreise in Euro, ohne Mehrwertsteuer, ab Lager, ausschließlich Verpackungskosten. Sofern im Einzelfall nichts anderes Schriftliches vereinbart wurde, gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Großhandelsabgabepreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Bei Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab unserem Lager und die Kosten einer eventuell vom Käufer gewünschten Transportversicherung.
Auf Kleinlieferungen, unter einem Bestellwert von 50,00 €, hat der Käufer keinen Anspruch. Abweichende Vereinbarungen können schriftlich getroffen werden.
3. Die Zahlung des Kaufpreises ist im vollen Umfang bei Lieferung bzw. bei Abnahme fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 14 Tage nach
dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fall des Vorhandensein von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung zu. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert, der mit Mängel behafteten Lieferung steht. Im Übrigen stehen dem Käufer Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder von laufenden Vollstreckungen gegen Käufer), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag und aus der laufenden Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
2. Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu bearbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung (im Folgenden "Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand "verarbeitet") erfolgt für den Käufer. Der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteiles zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des bearbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind wir und der Käufer uns darüber einig, dass der Käufer uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer
mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages der dem den von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
4. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der vorbenannten abgetretenen Forderung befugt. Der Käufer wird die auf die abgetretene Forderung geleistete
Zahlung bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprozess oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit der Käufers sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer die uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Auftraggeber einen Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist
nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.  

§ 5 Gewährleistung und Haftung
1. Bei Beanstandungen wegen Mängel jeglicher Art (zum Beispiel Sach- und Rechtsmängel, Falschlieferung, Mengenabweichung, Fehler zugesicherter Eigenschaften) gelten als Rechte des Käufers die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die aus dem Katalog ersichtlichen Abbildungen und Produktbeschreibungen.
3. Sollte keine Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen worden sein, gelten die gesetzlichen Regelungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Mangels
(insbesondere § 334 Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB).
4. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Als unverzüglich
im Sinn der vorbenannten gesetzlichen Bestimmung gilt eine Anzeige, welche vom Käufer innerhalb einer Woche erfolgt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige, wobei die Anzeige schriftlich an uns zu erfolgen hat. Vorstehendes (unverzügliche Anzeige, Frist der Unverzüglichkeit und Schriftform) gelten auch bei Vorliegen des § 377 Absatz 3 HGB.
5. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung (Neulieferung) steht im jeden Fall uns zu. Die Nachbesserung gilt jedoch nach dem erfolglosen
ersten Versuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder - wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 Absatz 1 BGB (Rücktrittsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.

 § 6 Weitere Haftung
1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies trifft auch für das Handeln eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen zu. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadenersatzansprüche (insbesondere für Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund), insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
2. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 § 7 Verjährung
1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Rechte wegen Mängel der Lieferung/Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Absatz 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmens). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
2. Die Verjährungsfrist nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig
von Rechtsgrundlage des Anspruches. Soweit Schadenersatz jeder Art des Käufers besteht, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatz 1, Satz 1.
3. Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 und Absatz 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigen Verschweigen eines Mangels.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder Freiheit,
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grobfahrlässigen Pflichtverletzungen oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Übergabe bzw. wenn vereinbart mit der Abnahme. Es gelten hier die Bestimmungen nach § 2, Ziff. 5.
5. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmung über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den
Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 8 AGB ausschließlich für Verbraucher
1. Vorstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für Verbraucher, sofern nicht nachstehend gesonderte Regelungen getroffen werden bzw. die AGB Bestimmungen enthalten, welche für Verbraucher nach den gesetzlichen Regelungen nicht abdingbar sind. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Fernabsatzverträgen nach § 312 b BGB oder bei Verträgen, welche durch elektronischen Geschäftsverkehr zustande kommen (312 e BGB), gilt für Verbraucher
nachstehende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Sie können die erhaltene Ware innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger; bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten, gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 e Absatz 1 Satz 1 BGB jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Absatz 1 Satz 1 BGB i. V. m. mit § 3 BGB-InfoV. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: RB Handelsvertretungen, Am Goldkindstein 2, 09496 Marienberg oder das Rücknahmeverlangen per Telefax unter der Nummer 03735/266899 bzw. per E-Mail an info@rbhandel.de.

2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzungen (zum Beispiel
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit deren Empfang.